Es liegt eine volle uneingeschränkte Weiterbildungsermächtigung in der Orthopädie - Unfallchirurgie, Speziellen Unfallchirurgie und Allgemeinen Chirurgie vor.
Weiterbildungsassistentinnen (WBAs) und -assistenten sind im Rahmen des Bereitschaftsdienstes zusammen mit den WBAs der Allgemeinchirurgie im Zentrum für Chirurgie einer Kernklinik zugeordnet (Orthopädie/Unfallchirurgie oder Allgemein-Viszeral-Gefäß-Thoraxchirurgie).
Sie können die Abschnitte Intensivmedizin und Notfallmedizin i.d.R. am Anfang der Weiterbildung im Rotationssystem absolvieren (Common Trunk).
Der "Special Trunk" folgt dann dem strukturierten Weiterbildungs-Kurrikulum, welches durch die Weiterbildungsordnung der Landesärztkammer Thüringen vorgegeben ist.
In jährlichen Weiterbildungsgespächen wird der Fortschritt in der Weiterbildung dokumentiert und die noch ausstehenden inividuellen Weiterbildungsziele definiert.
Nach erfolgreichem Abschluss der Facharzt-Weiterbildung können dann relevante Zusatz-Weiterbildungen (z.B. Spezielle Unfallchirurgie, Notfallmedizin) erworben werden:
Neben der Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie besteht auch die Möglichkeit des Erwerbes der Facharzt-Qualifikation Allgemeine Chirurgie.
Die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zu den Zusatz-Weiterbildungen und Subspezialisierungen wird unterstützt durch gezielte interne und externe Weiterbildungsveranstaltungen und Kurse.