Liebe Patientin, lieber Patient,
mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Deutsche Krankenhausgesellschaft
(DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband
gemäß § 39 Abs.1a Satz 9 SGBV dazu verpflichtet, einen Rahmenvertrag zum Thema
Entlassmanagement zu schließen. Dieser ist ab dem 01.10.2017 gültig und umfasst im
Wesentlichen folgende Punkte:
• die Organisation einer lückenlosen Anschlussversorgung von Patienten bereits
während des stationären Krankenhausaufenthaltes
• die ausführliche Aufklärung und Beratung der Patienten über einzuleitende
Maßnahmen (auf Wunsch auch gern unter Einbeziehung der Angehörigen oder
anderer Bezugspersonen)
• die Gewährleistung des Datenschutzes bezogen auf alle in die Nachversorgung
einbezogenen Leistungserbringer (z.B. Sanitätshäuser, ambulante Pflegedienste,
Kurkliniken usw.)
• die enge Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus als Leistungserbringer und
Kranken-/Pflegekasse als Kostenträger
Die Basis für ein standardisiertes Entlassmanagement bildet eine interne patientenbezogene
Fallbesprechung von Arzt und Pflege, welche bereits kurz nach Ihrer stationären Aufnahme
erfolgt. In dieser wird festgelegt, inwiefern sich unter Berücksichtigung Ihrer derzeitigen
Situation bei Ihnen ein Versorgungsbedarf im Sinne des Rahmenvertrages ergibt. Ist
dies der Fall, kommt es im Verlauf Ihrer stationären Behandlung zu einer individuellen
Entlassplanung, bei der alle weiteren Schritte Ihrer schriftlichen Einwilligung bedürfen.
Die Teilnahme am Entlassmanagement ist für Sie keine Verpflichtung. Bedenken Sie
jedoch bei Ihrer Entscheidung, dass die Ablehnung eines Entlassmanagements zu einer
Verzögerung von erforderlichen Anschlussmaßnahmen führen kann (z.B. bei der
Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln).
Damit eine lückenlose Anschlussversorgung erfolgen kann, ist eine gute Zusammenarbeit
mit allen in die Nachversorgung einbezogenen Leistungserbringern entscheidend. Daher
können sich diese mit Fragen jederzeit gern telefonisch an die Station wenden, welche für
die Entlassung des Patienten verantwortlich gewesen ist.
Kontakt für Nachfragen der Leistungserbringer
Station 01 03447 52-1203
Station 02 03447 52-1234
Station 11 03447 52-1300
Station 12 03447 52-1334
Station 14 03447 52-3300
Station 15 03447 52-3334
Station 16 03447 52-3367
Station 21 03447 52-1400
Station 22 03447 52-1434
Station 23 03447 52-1467
Station 24 03447 52-3467
Station 25 03447 52-3400 (chirurgischer Bereich)
Station 25 03447 52-3410 (internistischer Bereich)
Station 31 03447 52-1500
Station 32 03447 52-1534
Station 33 03447 52-1537
Palliativeinheit auf Station 31 - 03447 52-3020
Bei Fragen darüber hinaus kontaktieren Sie bitte den Sozialdienst:
Mo –Fr 08:00 –17:00 Uhr
Tel. 03447 52-2211
Bereits jetzt arbeiten wir mit den niedergelassenen ärztlichen Kollegen sehr eng
zusammen. Diesen obliegt auch weiterhin die Behandlungshoheit im Hinblick auf das
Ausstellen von Verordnungen und Krankschreibungen.
Wir wünschen Ihnen eine schnelle Genesung.
Die Mitarbeiter der Klinikum Altenburger Land GmbH
Hier erhalten Sie alle Informationen im PDF-Format zum Ausdrucken: Flyer