Die Ausbildung soll dazu befähigen, in stationären, teilstationären und
ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens Assistenzaufgaben zu
erfüllen.
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Kompetenzen, die für eine qualifizierte Betreuung, Pflege und Versorgung
kranker Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich
sind.
Die Ausbildung erfolgt gemäß Thüringer Gesetz über die Helferberufe
in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz - ThürPflHG) vom 21.11.2007.
Sie umfasst 600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1000 Stunden Ausbildung in der Praxis.
Die praktische Ausbildung von mindestens 1000 Stunden erfolgt in der
Einrichtung, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigt
sind:
Die ausgebildeten qualifizierten Praxisanleiter des Klinikums unterstützen die Ausbildung durch regelmäßige Praxisanleitung. Die angeschlossene Krankenpflegeschule unterstützt die praktische Ausbildung durch regelmäßige Praxisbegleitung.
Nach erfolgreichem Bestehen der staatlichen Prüfungen wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegehelferin" bzw. "Gesundheits- und Krankenpflegehelfer“ erteilt. Der Abschluss berechtigt zur dreijährigen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Mit den in der Ausbildung erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen betreuen und pflegen Sie alte Menschen oder versorgen kranke Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft.
Du hast Interesse an einer Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/er?