Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in 

Ziele der Ausbildung: 

Die Ausbildung soll dazu befähigen, in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens Assistenzaufgaben zu erfüllen.
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, die für eine qualifizierte Betreuung, Pflege und Versorgung kranker Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind.

Organisation und Struktur:

Die Ausbildung erfolgt gemäß Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz - ThürPflHG) vom 21.11.2007.
Sie umfasst 600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1000 Stunden Ausbildung in der Praxis.

Die praktische Ausbildung von mindestens 1000 Stunden erfolgt in der Einrichtung, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigt sind:

  • an einem Krankenhaus im Sinne des § 107 Abs. 1 SGB V
  • in Heimen im Sinne des § 1 des Heimgesetzes
  • in stationären Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI und
  • in ambulanten Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB XI

Die ausgebildeten qualifizierten Praxisanleiter des Klinikums unterstützen die Ausbildung durch regelmäßige Praxisanleitung. Die angeschlossene Krankenpflegeschule unterstützt die praktische Ausbildung durch regelmäßige Praxisbegleitung.

Dauer der Ausbildung: 

  • ein Jahr (Vollzeit)
  • Beginn: 1. September, Ende: 31. August

Abschluss

Nach erfolgreichem Bestehen der staatlichen Prüfungen wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegehelferin" bzw. "Gesundheits- und Krankenpflegehelfer“ erteilt. Der Abschluss berechtigt zur dreijährigen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege.

Aufgaben und Tätigkeit im Beruf: 

Mit den in der Ausbildung erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen betreuen und pflegen Sie alte Menschen oder versorgen kranke Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft.

Persönliche Voraussetzungen

  • keine Berührungsängste im Umgang mit kranken oder älteren Menschen
  • Freude am Helfen
  • Interesse für Medizin
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Geschicklichkeit und praktische Begabung
  • Teamfähigkeit

Zulassungsvoraussetzungen am Klinikum Altenburger Land

  • Realschulabschluss (befriedigende Leistungen) oder
  • Hauptschulabschluss (gute bis befriedigende Leistungen) und Bestehen einer eintägigen praktischen Eignungsprüfung
  • Für ausländische Bewerber gilt zunächst der Nachweis des erfolgreich absolvierten B1-Sprachkurses.
  • gesundheitliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin zur Ausübung des Berufs

Einsatzmöglichkeiten

  • in Krankenhäusern
  • an Kliniken
  • in ambulanten häuslichen Pflegediensten
  • in Altenheimen
  • in Pflegeheimen

Du hast Interesse an einer Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/er? 

Klinikum
Altenburger Land GmbH
Am Waldessaum 10
04600 Altenburg
 
Tel.: 03447 52-0
Fax: 03447 52-1177
 
E-Mail: info@klinikum-altenburgerland.de 

 

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